STREITBAREN NACHBARN KANN GEHOLFEN WERDEN
 
Rechtsstreitigkeiten oder nachbarschaftliche Konflikte können  vorgerichtlich gelöst werden.

Das Schiedsamt mit einem neutralen - oder besser gesagt - allparteilichen Schlichter
bietet dazu eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit.

Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung bestimmen in einem Schlichtungsverfahren die Konfliktparteien das "Urteil" selbst. Trotzdem ist dieses "Urteil" (bzw. der Vergleich) rechtmäßig und 30 Jahre vollstreckbar.

Schlichtungsgespräche bei langjährig erfahrenen und geschulten Schiedspersonen haben gezeigt, dass vor allem die gegenseitige
persönliche Beurteilung und die unterschiedlichen Erwartungshaltungen  ein Grund für Nachbarschaftsstreitigkeiten sein können.

Geben Sie sich selbst und mir als Schlichter und Mediator die Chance zur Klarstellung unterschiedlicher Meinungen und Rechtsverständnisse, die Ihre nachbarschaftlichen Beziehungen vielleicht schon seit langer Zeit belasten.


---> Anfrageformular für ein Schlichtungs-vor-gespräch (Download)

persönliche Beurteilung
unterschiedliche  Erwartungshaltungen