Rechtsstreitigkeiten oder nachbarschaftliche Konflikte
können
vorgerichtlich gelöst werden.
Das
Schiedsamt
mit einem neutralen - oder besser gesagt - allparteilichen
Schlichter
bietet dazu eine
schnelle und kostengünstige Möglichkeit.
Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung
bestimmen in einem Schlichtungsverfahren die Konfliktparteien das "Urteil" selbst.
Trotzdem ist dieses "Urteil" (bzw. der Vergleich) rechtmäßig
und 30 Jahre vollstreckbar.
Schlichtungsgespräche bei
langjährig erfahrenen und geschulten Schiedspersonen haben
gezeigt, dass vor allem die gegenseitige
persönliche Beurteilung
und die
unterschiedlichen Erwartungshaltungen
ein Grund für Nachbarschaftsstreitigkeiten sein können.
Geben Sie sich selbst und mir als Schlichter und Mediator
die Chance zur Klarstellung unterschiedlicher Meinungen und
Rechtsverständnisse, die Ihre nachbarschaftlichen
Beziehungen vielleicht schon seit langer Zeit belasten.
---> Anfrageformular für ein Schlichtungs-vor-gespräch (Download)