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ABLAUF EINER SCHLICHTUNG |
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Der erste Kontakt mit der Schiedsperson findet i. d. R.
telefonisch statt. Soll ein offizieller Vorgang eingeleitet
werden, so wird ein persönlicher Termin vereinbart und der
genaue Antragstext formuliert. Die Kosten für das gesamte
Verfahren liegen bei ca. 40 Euro.
Das gemeinsame Schlichtungsgespräch mit der Gegenpartei
findet ca. 2-3 Wochen später statt. Hierzu können beide
Seiten einen Beistand ggfs. auch einen Rechtsbeistand
hinzuziehen.
Bei diesem Gespräch wird das Anliegen des Antragstellers und
die Position des Antragsgegners besprochen und die
unterschiedlichen Sichtweisen ausführlich diskutiert.
Nach dem Meinungsaustausch wird gemeinsam nach einer
akzeptablen Lösung gesucht, damit ein teurer Rechtsweg mit
unbekanntem Ausgang verhindert werden kann.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass dieses Gespräch
unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird und dabei
auch die emotionalen Aspekte aller Beteiligten
berücksichtigt werden.
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Ergebnis der Schlichtung
Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, welches auf
gesetzlicher Grundlage stattfindet, stehen beim
Schiedsverfahren vor allem die Bedürfnisse der streitenden
Parteien im Mittelpunkt (siehe dazu Bild rechts
Anspruchsebene und Bedürfnisebene).
Wird das Schlichtungsgespräch mit einer Einigung
abgeschlossen, so wird ein Vergleich protokolliert, den
beide Parteien unterzeichnen.
Dieser Vergleich ist, wie ein Urteil vor Gericht, 30 Jahre
gültig.
Bleiben die Streitpunkte unvereinbar, so erhält der
Antragsteller eine Erfolglosigkeits- bzw.
Sühnebescheinigung, mit der ein Privatklageverfahren
eingeleitet werden kann.
Sollte sich eine Partei (Antragsteller oder Antragsgegner)
nicht an die Vereinbarungen des gemeinsam unterzeichneten
Vergleichs halten, so kann die jeweils gegnerische Partei
die Zwangsvollstreckung einleiten.
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