In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
über Ansprüche aus dem Nachbarrecht,
wie zum Beispiel bei
Einhaltung der Grundstücksgrenzen,
Bepflanzung, Errichtung von Zäunen,
Beschneiden von Hecken und Bäumen,
Einwirkung von Immissionen (Lärm, Gerüche).
Verletzung der persönlichen Ehre.
Bei Ansprüchen nach Abschnitt 3 des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (das sogenannte
Antidiskriminierungsgesetz).
Wie auch bei
Geldforderungen aus Verträgen und
Schadensersatzansprüchen.
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In strafrechtlichen Angelegenheiten
wie zum Beispiel bei
Hausfriedensbruch,
Beleidigung,
üble Nachrede,
Verleumdung,
Verletzung des Briefgeheimnisses,
Körperverletzung,
Bedrohung,
Sachbeschädigung
und
bei Rauschtaten zu diesen Delikten.
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