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DAS SCHIEDSAMT |
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Die Aufgaben des
Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und -männer
(Schiedspersonen) wahr, die vom Rat der Gemeinde auf die
Dauer von fünf Jahren gewählt werden. In Privatklagesachen,
bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem
öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt
(Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des
Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige
Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss
erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an
das Gericht wenden kann. Auch für eine Reihe von
bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein
außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren
vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche
Streitschlichtung).
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Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als
die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur
Verfügung, in denen ein außergerichtliches
Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist
(Download - Faltblatt: Sie haben Streit?).Ihre Fragen zum
Nachbarrecht und zum Schiedsamt beantworten unsere Experten
jeden ersten Donnerstag im Monat von 12.00 bis 14.00 Uhr
unter der Telefon-Nr. +49 211 837-1915.
Um die/den für Sie zuständige/n Schiedsfrau/Schiedsmann
herauszufinden schauen Sie in die Datenbank unter
Schiedspersonen in NRW Schiedspersonen in Düsseldorf
Schiedspersonen stehen unter der Dienstaufsicht der
örtlichen Amtsgerichte.
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